HÜLENFELD
Vorteile des Erbbaurechts
Vorteile des Erbbaurechts:
Das Erbbaurecht ermöglicht den Weg ins Eigenheim, ohne ein Grundstück kaufen zu müssen – ein großer finanzieller Vorteil, besonders bei steigenden Bodenpreisen. Die Anfangsinvestition ist deutlich geringer, wodurch mehr Spielraum für den Hausbau selbst bleibt. Gleichzeitig profitieren Sie von langfristiger Planungssicherheit, da Erbbaurechte meist über mehrere Jahrzehnte vergeben werden. Die Kosten sind durch den festen Erbbauzins gut kalkulierbar. Zudem bleibt Kapital für andere Lebensbereiche erhalten, statt vollständig im Grundstück gebunden zu sein. Gerade für Familien oder Bauherren mit begrenztem Budget ist das eine attraktive Alternative.
Rechtliches:
Das Erbbaurecht ist ein grundbuchlich gesichertes, beleihbares, vererbbares und oft auch verkaufbares Recht. Es erlaubt Ihnen, auf einem fremden Grundstück ein eigenes Gebäude zu errichten und zu nutzen. Damit sind Sie rechtlich nahezu einem Grundstückseigentümer gleichgestellt. Die genauen Bedingungen – wie Laufzeit, Erbbauzins und Nutzung – werden vertraglich, notariell geregelt. Wichtig ist: Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das Grundstück in der Regel an den Eigentümer zurück. Nicht zurückgebaute Immobilien können entschädigt werden.
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